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  (c) 2000-2020  m. dresen

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen erhalten Sie bei der Anwaltskanzlei Dresen in Duisburg Mitte Beratung, Unterstützung und Durchsetzung Ihrer Rechte zu folgenden Problemstellungen:

> Überprüfung von Unterhaltsfragen

Ehegattenunterhalt

Getrenntlebendenunterhalt

Nachehelichenunterhalt

Kindesunterhalt

einschließlich deren Durchsetzung

> Ehescheidung

einvernehmliche Scheidungsverfahren

streitige Ehescheidungen

Härtescheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres

> Auseinandersetzung des ehelichen Hab und Gutes

Zuteilung von Ehewohnung und Hausrat

Ausgleich des ehelichen Zugewinns

Aufteilung gemeinschaftlicher Immobilien

> Kindschaftssachen

Sorgerechtsregelungen

Umgangsregelungen

Vaterschaftsanfechtung

Nicht angeboten wird Ihnen hier eine sog.  Scheidung-Online, und zwar ganz bewußt:

Wenn Sie sich einmal vergegenwärtigen, daß alle deutschen Rechtsanwälte ihre Gebühren und Kosten einheitlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erheben (müssen), dürfte jedem schnell einleuchten, daß es sich bei den nur auf den ersten Blick einfach und preiswert erscheinenden "Onlinelösungen" um nichts anderes als Lockangebote handelt, die Sie letztendlich doch nur in die Kanzleiräume des Anbieters führen sollen.

Jedes deutsche Familiengericht verlangt die Vorlage der Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder, erhebt für dieselbe Fallkonstellation denselben Gerichtskostenvorschuß und besteht unabdingbar darauf, daß Sie in der mündlichen Verhandlung zur Sachaufklärung persönlich anwesend sein müssen - und das, was Sie fälschlich glauben, sparen zu können, kann Sie im Falle einer nicht sach- und fachgerecht auf Ihre persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse ausgerichteten, wenn nicht gerade deshalb eben unvollständigen anwaltlichen “Beratung”  reichlich viel Geld kosten.

Lesen Sie dazu, da treffender kaum zu formulieren, gerne auch die Ausführungen des Kollegen RA Schulte-Herbrüggen in seinem Internetblog und die Kommentare hierzu oder die Meinung eines gestandenen Amtsgerichtsdirektors zu dieser Frage: “Dummenfang”.

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