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  (c) 2000-2020  m. dresen

Ähnlich der früheren Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) legt das  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)   für die Gebührenberechnung in Zivilsachen  - anders als etwa die in Strafsachen und Bußgeldsachen - recht konkrete Kriterien fest, welche Gebührensätze jeder Anwalt für ganz bestimmte  Tätigkeiten abzurechnen hat;  so erhält der Anwalt verschieden hohe Dezimalbruchteile der vollen gesetzlichen Gebühr, z.B.

   0,5   Gebühr    für        Rat oder Auskunft

  1,3    Gebühr   für        außer- und gerichtliche Tätigkeiten und

  1,2    Gebühr   für        Terminswahrnehmungen vor Gericht.

Je nach Verlauf der Sache können die einzelnen Gebühren auch mehrfach anfallen, manche sind wiederum teilweise auf andere anrechenbar; hinzu kommen jeweils eine Auslagenpauschale von bis zu 20,00 EURO sowie die gesetzliche Mehrwertssteuer  in Höhe von 19% ab dem 01.01.2007.

Wie Sie sehen, erweisen sich die voraussichtlichen Kosten als genauso individuell unterschiedlich wie die Fallkonstellationen, für die sie anfallen. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Kostenrisiken so zutreffend wie eben möglich vorherzusagen, aber unseren hellseherischen Fähigkeiten sind auch Grenzen gesetzt - m.a.W. exakt abgerechnet werden kann letztlich immer erst am Ende.

Die hier aufrufbare Tabelle kann Ihnen daher einerseits leider nur, andererseits aber immerhin einen groben Anhaltspunkt liefern, in welchem Kostenbereich sich Ihr Problem ansiedeln läßt.

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