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Übrigens: Wir legen höchsten Wert auf Diskretion und Geheimhaltung uns
anvertrauter Mandantendaten.Sie wissen, Emails sind bekanntlich mit offenen Postkarten vergleichbar, deren Inhalt im Prinzip jeder lesen kann, und auch einfache Verschlüsselungstechniken sind vor
gezielten Angriffen Dritter nicht wirklich sicher! Was man heutzutage so alles auf deutschen Anwaltsseiten im Internet findet, von der ”online-Beratung” bis hin zum vermeintlich bequemen ”
Scheidungsantrag-Online”, erscheint gerade in Anbetracht der auch Ihnen sicherlich aus
einschlägigen Emails bekannten Sammelwut interessierter Kreise, mit den absurdesten Lockangeboten und Gewinnversprechungen irgendwie doch Ihre persönlichen Daten zu erschleichen, fast unglaublich.Bei
aller Liebe zur Technik - im realen Leben kämen Sie doch niemals ernsthaft auf die Idee, Ihre intimsten Dinge und Daten per Postkarte zu verbreiten. Die regelmäßigen durchgeführten Sicherheitschecks der
Gibson Research Corporation
haben zwar das System dieses Computers als absolut sicher vor unbefugten Zugriffen von außen (“stealth”) ausgewiesen; trotzdem enthält der Rechner, mit dem dieser Internetzugang betrieben wird, keinerlei Mandantendaten und ist mit keinem der anderen Rechner in unserer Kanzlei vernetzt.
Gleichwohl liegt auch in Ihrem Interesse, an die Kanzlei gerichtete Anfragen und Nachrichten tunlich so allgemein zu halten, daß interessierte Dritte, wer immer dies außer unseren
Innenministern auch sonst noch sein mag, möglichst wenig Rückschlüsse auf Ihre privaten Verhältnisse ziehen können. Sofern die Korrespondenz per Email vom Mandanten gewünscht wird, wird dies
zugleich als ausdrückliches Einverständnis gewertet, desgleichen Antworten auf diesem Kommunikationswege zu erhalten, wobei diesseitig grundsätzlich angestrebt wird, auch deren Inhalt auf das
Notwendigste zu beschränken. Nur unter Beachtung dieser Regeln können sowohl Mandant als auch Anwalt vollkommen sicher sein, daß die Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses im Kern gewahrt bleibt. |