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  (c) 2000-2020  m. dresen

Eine Vielzahl der alltäglich auftretenden Probleme ist schon  über eine etwa vorhandene Rechtsschutzversicherung abgedeckt, deren Abschluß sich in Anbetracht der Risiken, denen man sich heutzutage allein schon im Straßenverkehr ausgesetzt sieht, auf jeden Fall empfehlenswert ist.

Für Streitwerte über  50.000,-- EURO stehen seit geraumer Zeit sog. Prozeßfinanzierer zur Verfügung, die gegen eine prozentuale Ergebnisbeteiligung die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten einer erfolgversprechenden  Prozeßführung vorfinanzieren. Begründer und Vorreiter dieser Geschäftsidee in Deutschland war ursprünglich  die  Foris AG in Berlin, die aufgrund ihres Erfolges inzwischen zunehmend Nachahmer findet.

Aber auch Rechtsuchenden mit geringerem Einkommen ist der Weg zum Anwalt grundsätzlich nicht verbaut:

Insoweit hat der Gesetzgeber für Personen, die sich einen Anwalt oder gar Rechtsstreit aus eigenen Mitteln nicht leisten können, die Möglichkeit vorgesehen, mittels amtlicher Vordrucke für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes Beratungshilfe und für die gerichtliche Tätigkeit des Anwaltes  Prozeßkostenhilfe, in Familiensachen neuerdings Verfahrenskostenhilfe genannt, zu beantragen. In beiden Fällen werden  im Rahmen  gesetzlich  festgelegter  Einkommensgrenzen die Kosten der (aber auch nur!) eigenen Rechtsverfolgung oder aber  Rechtsverteidigung, sofern diese nicht mutwillig oder ohne Aussicht auf Erfolg erscheint, vom Staat finanziert, sprich die Staatskasse bezahlt den Anwalt.

Und: Wenn man gewinnt, zahlt am Ende sowieso der Gegner, es sei denn, er hat nichts (was man, soweit möglich, tunlichst schon vor Beginn einer Auseinandersetzung prüfen sollte ...)

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